INSOLVENZ- STRAFRECHT

Insolvenz-Strafrecht

Jede Unternehmesinsolvenz hat zwangläufig die Prüfung von Insolvenzdelikten durch die Staatsanwaltschaft zur Folge.

Neben der Frage, ob die Insolvenz rechtzeitig angemeldet wird standardmäßig abgeprüft, ob Sozialabgaben rechtzeitig abgeführt wurden oder Vermögenswerte beiseite geschafft wurden. wurde gehören regelmäßig

Fehleinschätzungen der Geschäftsleitung in der Unternehmenskrise können schnell dazu führen, dass man trotz steuerlicher oder anwaltlicher Beratung sich als Beschuldigter dem Vorwurf von Insolvenzstraftaten ausgesetzt ist.

Ein standardisiertes Vorgehen der Staatsanwaltschaft trägt oftmals dem Umstand nicht hinreichend Rechnung, dass infolge von Veränderungen in Absatzmärkten und negative Kostenentwicklungen, also durch externe Ursachen die Insolvenz eines Unternehmens unvermeidlich ist.

Dabei wird oft übersehen, dass gleichwohl ein kaufmännischer Bewertungsspielraum besteht, im Bereich zwischen verfrühter Antragstellung und Schadensersatzpflichten gegenüber der Gesellschaft einerseits und der einer Fehlinterpretion des Sanierungsspielraums und einer fehlinterpretaion der Fristen für eine Sanierung andererseits.

Hier liegt ein unserer Schwerpunkt bei der Verteidungung, basierend auf auf der Grundlage ausgewiesener Expertise des Insolvenzrechts und Kompetenz in der Strafverteidigung.